Oktober 2025: Zum Beginn des Wintersemesters wurden in Haus 14 der Studentenstadt Notunterkünfte eingerichtet. Was offiziell als kurzfristige Hilfe für Studierende in Wohnungsnot dargestellt wurde, war aus Sicht der Bewohnerschaft ein weiterer Beleg dafür, wie tief die Probleme in der Studentenstadt reichen.
Notunterkünfte in Haus 14
Ende September 2025 zogen die letzten regulären Bewohnerinnen und Bewohner aus Haus 14 aus. Kurz darauf wurden im Oktober Teile des leergezogenen Hauses wieder genutzt: Zwei Wohngemeinschaften im 1. Stock wurden als Notunterkunft für Studierende eingerichtet, die zum Semesterbeginn keinen anderen Wohnplatz gefunden hatten.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 5. November 2025 über die Zustände in der Notunterkunft. Am 11. November griff auch die Abendzeitung den Fall auf und schrieb, dass das Studierendenwerk in Haus 14 insgesamt 26 Notschlafplätze anbot. Nach Darstellung des Studierendenwerks gebe es solche Angebote in München bereits seit 2009. Am 20. November berichtete auch BR24 über die Notunterkunft und stellte die Frage, was ein Zimmer ohne Bett kosten darf.
Bestätigt wird die Nutzung von Haus 14 auch in einer Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage im Landtag vom 24. November 2025. Nach Auskunft des Studierendenwerks sei Haus 14 zu Beginn des Wintersemesters 2025/2026 für wenige Wochen als Notunterkunft genutzt worden.
Was vor Ort berichtet wurde
Die Berichte aus der Bewohnerschaft und der AZ-Ortstermin zeichnen ein deutlich anderes Bild als die nüchterne Formulierung „Notschlafplatz“ vermuten lässt. In den etwa 12 Quadratmeter großen Zimmern lagen teils nur Matratzen. Meist waren zwei Personen in einem Zimmer untergebracht. Bettgestelle, Bettdecken, Kissen und Bezüge wurden nach dem Bewohnerbericht nicht regulär bereitgestellt.
Berichtet wurde außerdem von muffigem Geruch, alten Teppichen, Schimmel in Zimmern, Dusche und Küche, defekten oder nur schwach laufenden Heizungen, kaputten Klospülungen und verstopften Duschabflüssen. Eine Bewohnerin sagte der AZ, sie ziehe zum Schlafen eine dicke Jacke an, weil die Heizung nicht funktioniere. In einem weiteren Fall wurde ein Zimmer abgeschlossen, obwohl sich persönliche Gegenstände darin befanden; eine erreichbare Anlaufstelle gab es am Freitagnachmittag offenbar nicht mehr.
Bewohnerinnen und Bewohner der Studentenstadt organisierten daraufhin selbst Decken, Kissen und Bettrahmen, damit die dort untergebrachten Studierenden nicht nur auf Matratzen schlafen mussten. Laut Bewohnerbericht wurden Bettrahmen, die aus anderen Räumen geholt worden waren, später wieder entfernt und zum Sperrmüll gebracht. Kurz darauf seien in leerstehenden WGs elektronische Schlösser eingebaut worden.
70 Euro pro Woche für ein Provisorium
Besonders problematisch war aus Sicht der Bewohnerschaft auch der Preis. Laut AZ und Bewohnerbericht verlangte das Studierendenwerk 70 Euro pro Woche, hinzu kam eine Kaution. Auf den Monat gerechnet liegt der Betrag ungefähr auf dem Niveau eines regulären Wohnheimzimmers in der Studentenstadt. Gleichzeitig stand den Betroffenen aber kein eingerichtetes Einzelzimmer zur Verfügung, sondern häufig nur ein geteilter Platz in einem kargen Raum.
Damit entsteht ein schwer erklärbarer Widerspruch: Studierende in akuter Wohnungsnot zahlten für ein Provisorium, während grundlegende Ausstattung, funktionierende Infrastruktur und verlässliche Ansprechbarkeit offenbar nicht sichergestellt waren.
Was das Studierendenwerk sagte
Gegenüber der Abendzeitung erklärte das Studierendenwerk, die Notschlafplätze seien nicht als langfristige Wohnplätze gedacht, sondern nur als übergangsweise Schlafgelegenheit. Es handele sich aus organisatorischen Gründen um ein Matratzenlager. Zugleich räumte das Studierendenwerk laut AZ ein, der Zustand der Notunterkünfte sei „nicht ausreichend“ geprüft worden, sprach aber von einem einmaligen Versehen.
In der Antwort der Staatsregierung auf die Landtagsanfrage hieß es auf Grundlage der Auskunft des Studierendenwerks außerdem, es habe zu keiner Zeit eine Gesundheitsgefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner der Notfallschlafplätze bestanden. Auch sei es nicht zutreffend, dass sich am Boden Schimmel befunden habe.
Genau diese Kommunikation zeigt das Problem: Die Kritik wird formal eingegrenzt, während die eigentliche Frage offen bleibt. Warum wurden Studierende in akuter Wohnungsnot in einem leergezogenen, baulich problematischen Haus untergebracht, ohne dass Zustand, Ausstattung und schnelle Mängelbehebung vorher verlässlich gesichert waren?
Warum das nicht reicht
Notunterkünfte können in einer akuten Lage notwendig sein. Aber sie dürfen nicht bedeuten, dass Studierende mit Matratzen, muffigen Räumen, defekter Infrastruktur und unklaren Ansprechpartnern abgespeist werden. Wer Obdachlosigkeit verhindern will, übernimmt Verantwortung für Mindeststandards, Ausstattung, Kommunikation und schnelle Hilfe bei Mängeln.
Haus 14 zeigt, wie das Studierendenwerk mit Wohnungsnot umgeht, wenn der Druck zu Semesterbeginn steigt: kurzfristige Unterbringung, hohe Abhängigkeit der Betroffenen, niedrige Standards und anschließend beschwichtigende Kommunikation. Für die betroffenen Studierenden ist das keine abstrakte Verwaltungslage, sondern die konkrete Frage, ob sie sicher, warm und menschenwürdig schlafen können.
Wer studentische Wohnungsnot ernst nimmt, darf Notunterkünfte nicht als Routine behandeln. Entscheidend ist, welche Bedingungen Menschen dort tatsächlich vorfinden.
Dokumente und Quellen
- Bewohnerbericht: „Haus 14 geht, der Schimmel bleibt“; liegt der Bewohnerschaft vor und wird aus Datenschutz- und Urheberrechtsgründen nicht als PDF gespiegelt.
- Süddeutsche Zeitung, 05.11.2025: Matratze auf schimmligem Boden – so sieht die Notunterkunft für Studierende in München aus
- Abendzeitung München, 11.11.2025: 70 Euro die Woche im Matratzenlager
- BR24, 20.11.2025 / aktualisiert 24.11.2025: Notunterkunft für Studierende – Das kostet ein Zimmer ohne Bett
- Bayerischer Landtag, Drucksache 19/9192: Antwort der Staatsregierung zur Wohnheimsituation München, Frage 21
Dieser Beitrag wurde nachträglich zur Dokumentation der Ereignisse im Wintersemester 2025/2026 ergänzt.